Um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden, bedarf es einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII, wenn die Person
- Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten,
- mehr als 15 Stunden in der Woche und
- gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen möchte.
Für diese Erlaubnis müssen Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII eine Qualifizierung nachweisen.
Diese Qualifizierung bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis und in Kooperation mit der Familien-Bildungsstätte Ulm an.
Qualifizierungskurse:
- insgesamt 300 Unterrichtseinheiten davon:
- 50 UE Tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung
- 250 UE Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung
Eine pädagogische Fachkraft gemäß § 7 KitaG benötigt lediglich nur die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung.
- Wir bilden Sie kostenlos aus, wenn Sie im Alb-Donau-Kreis wohnen und als Kindertagespflegeperson im Landkreis tätig werden
- Die Ausbildung schließt mit einem Kolloquium und einem Zertifikat ab
Wir beraten Sie gerne!
Ansprechpartner:
Frau Sarah Leonhardt
Telefon: 0731 / 185-4437
E-Mail: sarah.leonhardt@alb-donau-kreis.de