Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden, bedarf es einer Erlaubnis nach § 43 SGB VIII, wenn die Person

  • Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten,
  • mehr als 15 Stunden in der Woche und
  • gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen möchte.

Für diese Erlaubnis müssen Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII eine Qualifizierung nachweisen.

Diese Qualifizierung bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis und in Kooperation mit der Familien-Bildungsstätte Ulm an.

Qualifizierungskurse:

  • insgesamt 300 Unterrichtseinheiten davon:
    • 50 UE Tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung
    • 250 UE Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung

Eine pädagogische Fachkraft gemäß § 7 KitaG benötigt lediglich nur die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung.

  • Wir bilden Sie kostenlos aus, wenn Sie im Alb-Donau-Kreis wohnen und als Kindertagespflegeperson im Landkreis tätig werden
  • Die Ausbildung schließt mit einem Kolloquium und einem Zertifikat ab

Wir beraten Sie gerne!

Ansprechpartner:

Frau Sarah Leonhardt
Telefon: 0731 / 185-4437
E-Mail: sarah.leonhardt@alb-donau-kreis.de